Je nach Familiensituation und Anzahl Geschwister innerhalb einer Erbengemeinschaft treffen sehr unterschiedliche Interessen und Persönlichkeiten aufeinander. Das kann rasch zu Diskussionen führen, in welchen sich die Beteiligten nicht mehr wohl oder gar bedrängt fühlen. Wichtig ist immer, dass sich die Erben und womöglich Erblasser untereinander offen und transparent austauschen. Dazu gehört auch, von den eigenen Ängsten und Bedürfnissen zu sprechen.
Einen Erbstreit gar nicht erst entstehen lassen
Hilfreich ist meist eine Auslegeordnung unterschiedlicher unterschiedlichen Interessen und Wünsche. Hierbei geht es nicht darum, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern sich auch in die Lage der anderen zu versetzen und deren Perspektiven zu verstehen. Das Aufzeichnen und Priorisieren der unterschiedlichen Interessen hilft dabei, die Sache objektiver zu sehen.
Festgefahrene Situationen unter Geschwistern lösen
Sollte noch immer keine Klarheit über das weitere Vorgehen herrschen oder das Klima bereits getrübt sein, empfehlen wir, eine neutrale Drittperson dazu zu nehmen. Dies kann z.B. ein zertifizierter Coach sein, aber auch eine Person, die Menschen in anspruchsvollen Prozessen gut begleiten kann. Eine externe Sichtweise kann dabei helfen, festgefahrene Situationen zu lösen und einen passenden Weg zu finden.
Wir haben dazu ein eigenes Format entwickelt, welches sich besonders gut eignet, um auch grössere Erbengemeinschaften zu unterstützen. Dabei gehen wir in folgenden Schritten vor:
- Auslegeordnung der einzelnen Personen / Anspruch Gruppen innerhalb der Erbengemeinschaft
- Aufnahme der Interessen der einzelnen Personen und Priorisierung derer
- Gruppierung sämtlicher Interessen in ähnliche Themenfelder
- Findung des gemeinsamen Nenners, Erarbeitung von 2-3 Szenarien
- Konsensfindung für eines der Szenarien und Dokumentation des Beschlusses
Beispielszenario: drei Geschwister, drei Bedürfnisse
Als Beispiel stellen wir uns vor, dass die Eltern iIhren drei Kindern gerne das Haus auf einem Grundstück vererben und selbst in eine Wohnung darauf ziehen möchten. Die Kinder haben alle unterschiedliche Vorstellungen:
- Die jüngste Tochter Silvia wohnt in Spanien und möchte daher das Erbe in Bar beziehen, da kein Interesse am Grundstück oder einer Wohnung in Liechtenstein besteht.
- Der Sohn Aaron möchte eine Attika- Wohnung beziehen.
- Die älteste Tochter Ramona möchte gar ein EFH auf dem Grundstück realisieren.
Auf den ersten Blick lassen sich all diese Interessen auf einem Grundstück mit knapp 1’200m² nicht umsetzen. Daher haben wir mit den Erben eine Auslegeordnung ihrer Bedürfnisse gemacht. Rasch wurde klar, dass sich der Sohn die Attika aufgrund des Finanzierungsrahmens der Bank nicht leisten kann – auch nicht mit seinem Anteil vom Erbe. Die älteste Tochter stellte während des Prozesses fest, dass sie noch wichtige Wünsche in ihrem Leben hat, die sich mit einer Hypothek für ein Einfamilienhaus nur schlecht vereinbaren liessen. Würde sie eine Wohnung anstelle eines EFHs erwerben, würde sie mind. CHF 300’000 preiswerter kommen. Damit wurden die Erben mit für sie wichtigen Fragen konfrontiert, wie deren Haltung, was ihnen im Leben wichtig ist und wo sie die Prioritäten setzen wollen. Durch Beantwortung dieser persönlichen Fragen entsteht Klarheit, die dabei hilft, die richtigen Prioritäten zu setzen und als Erbengemeinschaft eine für alle passende Lösung zu finden.
